Wir wissen, was am Markt passiert. 


Der Name Lars Stiefvater steht seit 2004 für Beratungs- und Branchenkompetenz.


Entdecken Sie unsere innovativen Rekrutierungs- und Personallösungen. Wir zeigen Ihnen gern, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen und noch flexibler und erfolgreicher machen.


Im Bereich Zeitarbeit wird die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gefordert. Dafür sind einige Hürden zu überwinden:


Bei einem Erstantrag
 

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Zentralen Gewerberegister (GZ 3 + GZ 4)
  • Bankbürgschaft für Kreditwürdigkeit – egal, ob ein Kredit benötigt wird oder nicht
  • ausgearbeitete Arbeitsverträge
  • Musterverträge für Kunden
  • Gebührenzahlung an die Agentur für Arbeit.


Die Erlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann nach weiteren Gebührenzahlungen jährlich verlängert werden. Nach drei Jahren kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.


Für die damit verbundene Zuverlässigkeitsprüfung müssen Auskünfte vom Zentralfinanzamt sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den Berufsgenossenschaften und Krankenkassen sowie dem Finanzamt vorgelegt werden.


Die Agentur für Arbeit als zuständige Überwachungsbehörde überprüft im Haus
 

  • die bestehenden Arbeitsverhältnisse
  • Urlaubsscheine
  • und Verträge.


Mit anderen Worten: Für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung muss ein Unternehmen zuverlässig, seriös und glaubwürdig sein.

 

Wir sind Vorstandsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (AWZ) https://www.werkvertrag-zeitarbeit.de und können uns auf deren hochkompetente juristische Beratung verlassen.